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Verhalten nach Kfz-Diebstahl oder -Aufbruch
Selbst ein Höchstmaß an Sicherheit kann keine hundertprozentige Gewähr geben, dass Ihr Fahrzeug nicht gestohlen, aufgebrochen oder mutwillig beschädigt wird.
Im Fall des Falles ist von Ihnen ein ebenso schnelles wie überlegtes Handeln gefragt, um den Schaden in Grenzen zu halten und den oder die Täter möglichst rasch zu fassen.
Tipps Ihrer Polizei:
- Wenn Ihr Fahrzeug entwendet oder aufgebrochen wurde, wenden Sie sich sofort an die nächste Polizeidienststelle oder verständigen die Polizei unter Notruf 110.
- Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am Fahrzeug vor.
|= wissenswerte Zusatzinformationen =|
Infoblatt zum Thema
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Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen
Das Infoblatt beinhaltet umfangreiche Tipps, wie Sie Ihr Fahrzeug vor Dieben und Einbrechern schützen können.
Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen
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